Vom 6.10. bis 8.10.2023 waren wir unterwegs auf Goethes und Wielands Spuren

Stadtrundgang Seligenstadt, wo unsere Unterkunft war - hier der Marktplatz

 

 

Goethes Geburtshaus in Frankfurt/Main, Großer Hirschgraben 23-25, links daneben das neue Romantik-Museum

 

 Im Foyer des Romantikmuseums, kurz vor der Führung durch die Ausstellung von Frau Prof. Anne Bohnenkamp

 

Goethes kunstvoller Spieltisch - in seinem Geburtshaus

 

In der Paulskirche - Am 18. Mai 1848 fand hier die erste Sitzung des ersten gesamtdeutschen Parlaments statt

 

 

Abschlussessen in einem Frankfurter Weinlokal - beim Äppelwein

 

Die 4 Klassiker der Deutschen Literatur - Im Wielandmuseum Oßmannstedt

 

Datenschutzgrundverordnung

 

Gemäß der seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) versichert die Ortsvereinigung der Goethe-Gesellschaft Halle e.V. den Mitgliedern den Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu.

 

Als personenbezogene Daten gelten für uns die Angaben in der Beitrittserklärung (Name, Adresse mit Telefon oder Mailadresse, Geburtsdatum, sozialer Status, d.h. Berufstätigkeit, Rentner*in, Student*in, Schüler*in)

 

Diese Daten verwenden wir ausschließlich, um an die Mitglieder Einladungen und Mitteilungen zu versenden.

 

Wer mit dieser Verwendung seiner Daten nicht einverstanden ist, teilt das bitte dem Vorstand mit. Ansonsten brauchen Sie nichts zu unternehmen, denn Sie erteilen uns damit die Genehmigung, Sie mit Hilfe genannter Daten anzusprechen.

 

Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nicht weitergegeben.

 

 

Foto-und Filmaufnahmen

Die Erstellung von Bildaufnahmen einer oder mehrerer Personen erfolgt ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben, vgl. die Website unter www.goethegesellschaft-halle.de

 

Wahlordnung der Goethe-Gesellschaft Halle (Saale) e.V.

 

Die Grundzüge des Wahlverfahrens sind in §7 der Satzung (Die Mitgliederversammlung) geregelt.

Die Wahlordnung legt die in die Zuständigkeit des Wahlleiters gehörenden Tätigkeiten fest.

 

Die Durchführung der Wahlen zum Vorstand obliegt dem Wahlleiter, dem ein Wahlausschuss, bestehend aus zwei Mitgliedern, zur Seite steht.

Wahlausschuss und Wahlleiter werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestimmt.

Der Wahlleiter und die Mitglieder des Wahlausschusses dürfen dem bisherigen Vorstand nicht angehören und auch nicht für den neuen Vorstand kandidieren.

Kandidat*innen für die Wahl können vom Vorstand und von den Mitgliedern der Gesellschaft vorgeschlagen werden.

Wahlberechtigt sind alle bei der Wahlversammlung anwesenden Mitglieder. Stimmübertragung oder Briefwahl sind nicht zulässig.

Der Wahlvorgang erfolgt in nachstehender Weise:

6.1. Vorstellung der Kandidat*innen entsprechend der vorliegenden Vorschläge in alphabetischer Reihenfolge

6.2. Anfrage des Wahlleiters an die einzelnen Kandidat*innen, ob sie sich der Wahl stellen, bzw. bei Abwesenheit Überprüfung einer schriftlichen Bereitschaftserklärung bzgl. der Übernahme des Amtes.

6.3. Anfragen der Mitglieder an die Kandidat*innen

6.4. Abstimmung

Die Zahl der jeweiligen Stimmen ist zu protokollieren.

6.5. Der/die gewählte Kandidat*in ist vom Wahlleiter zu befragen, ob er/sie die Wahl annimmt.

 

Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln in offener Abstimmung gewählt, sofern kein Mitglied eine geheime Abstimmung verlangt. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Mitglieder für den Vorstand erforderlich sind, entscheidet die höhere Anzahl der Ja-Stimmen.

Der Wahlleiter teil das Ergebnis der Wahl mit.

Über die Wahlvorgänge ist ein Protokoll anzufertigen und vom Wahlleiter zu unterzeichnen.

Diese Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung und tritt am 14.06.2011 in Kraft.

 

Satzung

der Goethe-Gesellschaft Halle (Saale) e.V.

Ortsvereinigung Halle der Goethe-Gesellschaft in Weimar

 

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft

 

Der Verein führt den Namen „Goethe-Gesellschaft Halle (Saale) e.V.“

Der Sitz des Vereins ist Halle (Saale)

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck des Vereins

 

Der Verein hat sich in Anlehnung an die Ziele der Goethe-Gesellschaft in Weimar die Aufgabe gestellt, Persönlichkeit und Werk Johann Wolfgang von Goethes allen interessierten Goethe-Freund*innen näher zu bringen und die Literatur und Kunst der Goethezeit einschließlich ihrer Wirkung bis zur Gegenwart zu vermitteln und zu fördern.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, wissenschaftliche und kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Vorstandsmitgliedern können auf Beschluss des Vorstands Auslagen und Aufwendungen erstattet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§3 Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jede volljährige Person werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet

a) mit dem Tod des Mitglieds

b) durch Austritt

c) durch Ausschluss

d) automatisch, wenn ein Mitglied trotz Mahnung länger als zwei Jahre mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.

Ein Ausschluss erfolgt auf Vorstandsbeschluss, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten dem Ansehen der Gesellschaft schadet.

Das Erlöschen der Mitgliedschaft gemäß Abs.2.c) oder 2.d) ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

Verdiente Mitglieder können durch Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Die Mitglieder verpflichten sich durch ihren Beitritt, die Zwecke und Absichten des Vereins zu fördern. Sie haben finanzielle Vergünstigungen bei der Teilnahme an den Vorträgen und kostenpflichtigen Veranstaltungen des Vereins.

Die Mitglieder leisten Jahresbeiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festsetzt.

Die Jahresbeiträge sind im Laufe des ersten Quartals eines jeden Jahres fällig. Nach Zahlung des Jahresbeitrags erhalten die Mitglieder eine jährliche Mitgliedskarte.

 

§5 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§6 Die Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden spätestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

a) die Wahl und Entlastung bzw. Abberufung des Vorstandes

b) die Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts

c) die Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

d) die Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitglieder

e) die Wahl eines Kassenprüfers, der nicht dem Vorstand angehören darf

f) die Änderung der Satzung

g) die Auflösung des Vereins

Anträge zur Tagesordnung sollen mindestens zwei Tage vor der Versammlung dem Vorstand vorliegen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ¼ der Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

Beschlussfassungen erfolgen offen, Wahlen auf Antrag geheim.

Blockwahlen sind zulässig, sofern kein anwesendes Mitglied widerspricht.

Bei Beschlussunfähigkeit wird die Versammlung wiederholt. Diese ist nach ordnungsgemäßer Einladung in jedem Fall beschlussfähig.

Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Vorschläge dazu sind der Einladung beizufügen.

Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von ¾ der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Versammlungsleiter unterschrieben.

Die Mitgliederversammlung verabschiedet eine Wahlordnung, in der Einzelheiten der Wahl des Vorstandes und des Kassenprüfers geregelt sind. Die Wahlordnung ist Bestandteil der Satzung.

 

§7 Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und drei bis sechs weiteren Mitgliedern.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt.

Der Vorstand wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den Stellvertreter des Vorsitzenden und den Geschäftsführer.

Der Verein wird vom Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer vertreten. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen.

Er wird bei Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer vertreten.

Der Vorstand kann zwischen den Mitgliederversammlungen Mitglieder kooptieren, wenn das für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlich ist. Darüber sind die Mitglieder unverzüglich zu unterrichten.

Der Vorstand kann verdiente Persönlichkeiten als Ehrenmitglieder berufen.

Alle Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

§8 Regelungen bei Auflösung des Vereins

 

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Goethe-Gesellschaft in Weimar, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden, hat.

 

§9 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 20.03.2014 in Kraft.